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   OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05   

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https://dejure.org/2006,19593
OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05 (https://dejure.org/2006,19593)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2006 - 6 U 134/05 (https://dejure.org/2006,19593)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 6 U 134/05 (https://dejure.org/2006,19593)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von so genannten Ehrschutzklagen in anhängigen Rechtsstreitigkeiten; Unterlassungsklagen Dritter im kontradiktorischen Verfahren; Verfassungsrechtliche Spannungslage beim Streit um ehrkränkende Äußerungen; Äußerung eines ehrverletzenden Werturteils im ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StBerG § 5; ; StBerG § 6; ; StBerG § 6 Nr. 3; ; StBerG § 6 Nr. 4; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; StGB § 185

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
    Schließlich ist bei der Sinnermittlung der situative Kontext zu berücksichtigen (BGH NJW 1996, 1131).

    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang von Art. 5 Abs. 1 GG erfasst (BGH NJW 1996, 1131).

  • OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eines Gewerbetreibenden mit den Bezeichnungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
    Vorliegend sei das Verfahren nicht abgeschlossen, da das Urteil des Landgerichts Cottbus in dem zitierten Rechtsstreit und auch das Berufungsurteil (6 U 108/04) wegen des noch laufenden Revisionsverfahrens nicht rechtskräftig seien.

    Derartiges sei auch nicht vor dem Oberlandesgericht Brandenburg im Berufungsrechtsstreit 6 U 108/04 durch den hiesigen Prozessbevollmächtigten der Klägerin zugestanden worden.

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
    Von einer solchen kann nur dann die Rede sein, wie oben dargestellt, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (BGH, NJW 2005, 279).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
    Auch im außerwettbewerblichen Bereich besteht auf Grund einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine tatsächlich Vermutung für eine Wiederholungsgefahr (BGH, NJW 1994, 1281).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
    Die juristische Person des öffentlichen Rechts ist im Normalfall nicht grundrechtsfähig, abgesehen von Ausnahmen wie Kirchen, Hochschulen und Rundfunkanstalten (BVerfG, DVBl 1985, 342).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
    Deshalb stehen Werturteile, anders als Tatsachenbehauptungen, einer Richtigkeitskontrolle und dem Beweis dafür nicht offen (BVerfG, NJW 2000, 199).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
    Körperschaften des öffentlichen Rechts können sich jedoch auf prozessuale Rechte nach Art. 101 Abs. 1 und 103 Abs. 1 GG berufen (BVerfGE 6, 45).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02

    Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
    Wo dies allerdings nicht der Fall ist, kommen Ansprüche nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB in Betracht (BGH NJW 2004, 446).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
    Teilweise gilt dies auch, soweit Dritte (z. B. Zeugen oder Sachverständige) Adressaten dieser Äußerungen sind (BGH NJW 1987, 3138).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.1987 - 15 U 49/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05
    Nach bestimmter in der Rechtsprechung vertretener Ansicht (OLG Düsseldorf NJW 1987, 2522) sind auch Klagen dritter Personen unzulässig, wenn diese zwar an dem Prozess nicht unmittelbar beteiligt sind, aber sachlich in Beziehung zu dem Streitgegenstand des Rechtsstreits stehen.
  • OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15

    Berichte über gesellschaftliche Phänomene rechtfertigen keine Individualisierung

    Auch auf das Grundrecht der Kommunikations- und Kunstfreiheit können sie sich zur Rechtfertigung von Äußerungen, die in geschützte Rechte Privater eingreifen, nicht berufen [Soehring/Hoene, aaO., § 13 Rn. 16; BVerfG NJW 2011, 511 - Rn. 23; OLG Brandenburg Urt. v. 12.12.2006 - 6 U 134/05 - Rn. 49; OLG Hamburg Urt. v. 27.2.2007-7 U 121/06 - Rn. 20; OLG Köln Urt. v. 31.7.2012 -15 U 13/12 - Rn. 66].
  • LG Frankfurt/Main, 16.01.2020 - 3 O 513/18
    Auch auf das Grundrecht der Kommunikations- und Kunstfreiheit können sie sich zur Rechtfertigung von Äußerungen, die in geschützte Rechte Privater eingreifen, nicht berufen (Soehring/Hoene, PresseR, § 13 Rn. 16; BVerfG, NJW 2011, 511; OLG Brandenburg, Urt. v. 12.12.2006 - 6 U 134/05, BeckRS 2008, 08066; OLG Hamburg, Urt. v. 27.2.2007 - 7 U 121/06, BeckRS 2007, 05383; OLG Köln, Urt. v. 31.7.2012 - 15 U 13/12, BeckRS 2012, 23546).
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